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Rechte und Pflichten

1. Stellung der Inserenten

Die Inserenten, die Ihre Inserate auf der Plattform veröffentlichen, können gewerbliche oder private Anbieter sein (insbesondere nicht gewerbliche Vermieter möblierter Wohnungen). Nicht gewerbliche Anbieter werden in den Inseraten als "Privatanbieter" gekennzeichnet.

Als nicht gewerblicher Vermieter möblierter Wohnungen kann anerkannt werden, wer nach dem französischen Gesetz mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

· Die Jahreseinnahmen aus dieser Vermietung liegen für alle Haushaltsmitglieder zusammengenommen unter 23.000 €;

· Diese Einnahmen liegen unter dem einkommenssteuerpflichtigen Einkommen des Haushalts. Zu diesem Einkommen gehören Löhne und Gehälter, sämtliche Pensions- und Rentenarten (Im Sinne der Definition nach Artikel 79 Allgemeines französisches Steuergesetzbuch), Einkünfte aus Handel und Gewerbe außer denjenigen aus Vermietung möblierter Wohnungen, Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, Einkünfte aus freischaffender Tätigkeit sowie Einkünfte von Geschäftsführern und Gesellschaftern gemäß Artikel 62 Allgemeines Steuergesetzbuch. Im Gegensatz dazu wird ein Vermieter zu einem gewerblichen Vermieter, wenn diese beiden Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllt sind.

Wenn ein gewerblicher Inserent etwas Falsches behauptet, falsche Angaben macht oder sich auf irreführende Art so präsentiert, dass er den Verbraucher über seine wahre Identität, Eigenschaft oder Fähigkeiten zu täuschen vermag, macht er sich im Sinne von Artikel L. 121-2 französisches Verbrauchergesetzbuch der unlauteren Geschäftspraxis schuldig, welche mit zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 300.000 Euro bestraft wird.

2. Rechte und Pflichten der Anbieter

Für die Nutzer der Plattform Explore Grand Est gelten gewisse Rechte und Pflichten.

2.1  Gewerbliche Anbieter

Gewerbliche Anbieter müssen ihr Gewerbe anmelden und bei den Steuerbehörden ein Besteuerungssystem wählen. Gemäß Artikel 87 Finanzgesetz 2016 erinnern wir Sie daran, dass Sie als gewerblicher Anbieter für die auf der Plattform getätigten Geschäfte wahrscheinlich Einkommenssteuer zahlen müssen. Sie müssen demnach das aus dieser Tätigkeit erwirtschaftete Einkommen beim Finanzamt angeben.

Als Gewerbetreibender müssen Sie sich eintragen lassen:

· Im nationalen Unternehmens-Verzeichnis (Répertoire national des Entreprises), Sie erhalten dann eine Siret-Nr. und eine APE-Nr. (Gewerbeschlüssel);

· Im Gewerberegister, je nach Gewerbe im Handelsregister oder im Handwerksregister.

Zu Ihrer Information erinnern wir Sie daran, dass Sie bei Steuerhinterziehung insbesondere riskieren:

- Eine Steuerberichtigung mit Nachzahlung der geschuldeten Summen (einschließlich Verzugsstrafe),

- Eine pauschale Geldstrafe zwischen 1,5 % und 5 % auf die nicht gezahlten Beträge,

- Strafrechtliche Sanktionen.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Seite der Generaldirektion öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques)

Wenn Sie freischaffend oder als Arbeitgeber tätig sind und Ihr Gewerbe ganz oder teilweise über die Plattform ausüben, müssen Sie sämtliche gesetzlichen Sozialbeiträge und -abgaben bei der Sozialkasse Urssaf zahlen. Sie können die Erklärungs- und Zahlungsmodalitäten (Fälligkeit) für diese Sozialbeiträge einsehen auf dem Portal Portail du Service Public de la Sécurité Sociale.

2.2  Privatanbieter (insbesondere nicht gewerbliche Vermieter möblierter Wohnungen)

Privatanbieter müssen Einkommenssteuer für die auf der Plattform erwirtschafteten Tätigkeit zahlen. Sie müssen demnach Ihre Einkünfte bei den Steuerbehörden erklären.

Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Webseite der Generaldirektion öffentliche Finanzen (Direction Générale des Finances Publiques).

Bei Kurzzeitvermietung dürfen Sie Ihre Hauptwohnung nicht mehr als 120 Tage pro Jahr vermieten. Bei Vermietung Ihrer Zweitwohnung müssen Sie sich an den Bürgermeister der Gemeinde wenden, in der sich die Unterkunft befindet, um sich nach den erforderlichen Formalitäten zu erkundigen, die ggf. vor der Vermietung zu erledigen sind.

In diesem Sinne lädt Explore Grand Est die Inserenten als nicht gewerbliche Vermieter möblierter Wohnungen dazu ein, in diesem Führer Erkundungen zu ihren Rechte und Pflichten einzuholen.

3. Verbraucherrechte

Explore Grand Est möchte das Angebot an touristischen und kulturellen Leistungen durch Dienstleister in der Region Grand Est fördern.

Explore Grand Est hat mit den Beziehungen zwischen Anbietern und Verbrauchern nichts zu tun.

Die Preise werden von jedem Anbieter frei festgelegt und ART Grand Est erhält keinerlei Provision.

Die Verbraucher haben keinerlei gesetzliche Gewährleistung für die Einhaltung gewisser Standards.

3.1  Kein Widerrufsrecht

Artikel L. 221-28 französisches Verbrauchergesetzbuch besagt, dass für Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt geliefert werden müssen, kein Widerspruchsrecht besteht, dazu gehören Unterbringung (außer zu Wohnzwecken), Gütertransport, Autovermietung, Gaststättengewerbe oder Freizeitaktivitäten. Artikel L. 221-2 französisches Verbrauchergesetzbuch schließt dieses Recht ebenfalls für Personentransporte und touristische Pauschalleistungen aus.

Bei Abschluss eines Vertrags mit einem gewerblichen Anbieter, der nicht in den Anwendungsbereich von Artikel L. 221-28 französisches Verbrauchergesetzbuch fällt, verfügt jeder Verbraucher dagegen über ein Widerrufsrecht, welches ihm erlaubt, innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen, beim Warenkauf geltend ab Erhalt der Ware und bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss, von seinem Vertrag zurückzutreten.

3.2  Vertragshaftung

Für weitere Hinweise können Sie die Bestimmungen des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Obligationenrecht und zur Haftung einsehen, die für jede Vertragsbeziehung gelten:

https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006070721/LEGISCTA000006150254/#LEGISCTA000032041441

3.3  Mediation

Bei Streitfällen mit einem gewerblichen Anbieter, von dem Sie über Explore Grand Est ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, haben Sie die Möglichkeit, den Mediationsdienst für Verbraucher einzuschalten.

Dazu müssen Sie unbedingt vorher zu dem gewerblichen Anbieter Kontakt aufgenommen haben, um zu versuchen, den Streit zu schlichten. Hatte dieser Schritt keinen Erfolg, können Sie einen Verbrauchermediator bestellen.

Sie finden die Kontaktdaten des oder der Mediatoren, die zuständig sind für den Einzugsbereich des gewerblichen Verkäufers, mit dem anlässlich kaufmännischer Dokumente (Kostenvoranschlag, Rechnungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen u. ä.) ein Streit besteht, auf dessen Internetseite.

Weitere Auskünfte unter folgendem Link: https://www.economie.gouv.fr/mediation-conso